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Leitsatz zu Art 29 CMR

VerkehrsrechtZfRV 2002/21ZfRV 2002, 71 Heft 2 v. 1.3.2002

Art 29 CMR

Der Leitsatz legt fest, dass sich der Frachtführer bei vorsätzlicher Schadensverursachung nicht auf die Haftungsbegrenzung, den Haftungsausschluss, oder auf die Umkehr der Beweislast berufen kann.

OGH 31.07.2001, 7 Ob 184/01m

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