Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Rechtslage in Japan bzgl des Ersatzes reiner Vermögensschäden, das sind Schäden, die unabhängig von der Verletzung eines absoluten Rechts entstanden, geschildert. Es wird auf die Voraussetzungen für die Deliktshaftung, besonders die Rechtswidrigkeit, eingegangen, und die Deliktsrechtslehre Shinomiyas dargelegt.