§ 484 HGB; § 13 Abs 1 SchiffsRegO
Die Entscheidung befasst sich mit den im Seeregisterverfahren anzuwendenden Verfahrensvorschriften für das Rechtsmittelverfahren, und dem Eigentumsnachweis als Voraussetzung für die Eintragung eines Seeschiffes ins Schiffsregister.