Zusammenfassung: Im Beitrag wird kurz auf die VerbrauchsgüterkaufRL allgemein eingegangen, und dann speziell der Art 4 dieser RL erörtert, der die Mitgliedsstaaten verpflichtet ein effektives Regressrecht des Letztverkäufers zu schaffen, ihnen jedoch die Ausgestaltung dessen überlässt. Weiters wird geschildert, wie der österreichische und deutsche Gesetzgeber diese RL umgesetzt hat bzw. umzusetzen gedenkt, und welche Probleme die unterschiedlichen Ausgestaltungen für den Handel haben könnten.