§ 413 Abs 1 HGB; Art 1 CIM; Art 23 CIM; Art 25 CIM; Art 36 CIM; Art 51 CIM; § 2 AÖSp; § 41a AÖSp
Die Leitsätze befassen sich mit dem Unterliegen des Fixkostenspediteurs unter das Frachtrecht, in diesem Fall des Eisenbahnfrachtrechts. Weiters werden auf die Haftungsbestimmungen der CIM und deren Verhältnis zu den AÖSp eingegangen.