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Leitsätze zu § 77 JN

Internationales RechtZfRV 2001/43ZfRV 2001, 150 Heft 4 v. 1.9.2001

§ 77 JN

Die Leitsätze befassen sich mit dem Gerichtsstand für erbrechtliche Klagen, speziell für Klagen, die die Teilung der Erbschaft bezwecken.

OGH 06.12.2000, 7 Ob 202/00g

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