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Entscheidung mit Gründen zu §§ 7, 9 EO (§ 235 Abs 5 ZPO)

Internationales RechtZfRV 2001, 155 - 156 Heft 4 v. 1.9.2001

§ 7 EO; § 9 EO

Die Entscheidung befasst sich mit einem Begehren auf Parteienbezeichnungsänderung im Exekutionsverfahren, die aber nur dann möglich ist, wenn die geänderte (gewünschte) Bezeichnung dem Exekutionstitel zu entnehmen ist.

OGH 23.08.2000, 3 Ob 48/00f

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