§ 110 JN
Die Leitsätze legen fest, wann, bei inländischer Gerichtsbarkeit, von der Einleitung oder Fortsetzung eines Pflegschaftsverfahren zu Gunsten eines Minderjährigen oder sonstigen Pflegebefohlenen abgesehen werden kann.
OGH 08.11.2000, 7 Ob 238/00a