Art 1 Z 1 LGVÜ; § 233 Abs 1 ZPO; Art 8 österr-schweizerisches Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag BGBl 1962/125
Die Leitsätze befassen sich mit der Frage, unter welchen Vorraussetzungen eine Klage wegen Streitanhängigkeit zurückzuweisen ist, und die Folge bei Nichtzurückweisung.