§ 79 EO; Art IV New Yorker Schiedsübereinkommen BGBl 1961/200; Art 6 österreichisch-schweizerischer Vollstreckungsvertrag BGBl 1962/125
Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung fremdsprachiger Entscheidungen, zu denen eine deutschsprachige Übersetzung der Entscheidung und deren Vollständigkeit gehören.