Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt das italienische Stiftungsrecht, die damit verbundene Geeignetheit der Stiftung zur Regelung der Erbfolge, und inwieweit bei ihrer Gründung das Pflichtteilsrecht, und bei ihrer Tätigkeit die Nacherbfolge berücksichtigt werden muss.
Trib. Genova 09.07.1971, Giur. Ital. 1972, 560