Zusammenfassung: Die Leitsätze befassen sich mit Frage der Anwendbarkeit des Art 81 EG auf Kaufvereinbarungen, deren Kaufgegenstand zu einem Listenpreis bezahlt werden soll, aber jährliche Mindestmengen mit einer bestimmten Schwankungsbreite vorgegeben werden und die Folgen der Anwendbarkeit. Diese Fragen sollen dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt werden.