Verordnung EG 1475/95 über Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen bez KFZ; Art 1 Nr 28 der Verordnung EG 1983/83 betreffend Alleinvertriebsvereinbarungen
Die Leitsätze befassen sich mit der Frage, wann ein Händler außerhalb seines Vertragsgebiets Verkaufsaktivitäten entfalten darf.