§ 110 JN
Die Leitsätze behandeln unter welchen Umständen die inländische Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten nach § 109 JN gegeben ist.
OGH 17.05.2000, 6 Ob 96/00m
§ 110 JN
Die Leitsätze behandeln unter welchen Umständen die inländische Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten nach § 109 JN gegeben ist.
OGH 17.05.2000, 6 Ob 96/00m