Art 54b LGVÜ; Art 2 EuGVÜ; Art 5 Z 2 EuGVÜ; Art 52 EuGVÜ; § 66 Abs 3 JN
Die Leitsätze befassen sich mit der Anwendbarkeit des LGVÜ bzw. EuGVÜ wenn der Wohnsitz des Beklagten im Land des angerufenen Gerichts liegt, und mit der Auslegung des Begriffs des Wohnsitzes nach der JN.