Art 14 LGVÜ; Art 18 LGVÜ; § 14 KSchG
Die Entscheidung befasst sich mit Frage der Nichtigkeit der Zustellung eines Zahlungsbefehls, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, und ob ein begründeter Einspruch des Beklagten einer Streiteinlassung nach Art 18 LGVÜ gleichkommt