§ 36 IPRG; § 50 IPRG
Die Leitsätze befassen sich mit dem anzuwendenden Recht bei gegenseitigen Verträgen.
OGH 30.03.2000, 2 Ob 81/00a
§ 36 IPRG; § 50 IPRG
Die Leitsätze befassen sich mit dem anzuwendenden Recht bei gegenseitigen Verträgen.
OGH 30.03.2000, 2 Ob 81/00a