Art 7 Abs 1 MarkenRL 89/104/EWG des Rates; § 10a Abs 1 MSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Erschöpfung des Markenrechts bei Inverkehrbringen außerhalb des EWR, und wem ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch zusteht.
Art 7 Abs 1 MarkenRL 89/104/EWG des Rates; § 10a Abs 1 MSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Erschöpfung des Markenrechts bei Inverkehrbringen außerhalb des EWR, und wem ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch zusteht.