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Entscheidung mit Gründen zu §§ 86, 87 UrhG; § 83c Abs 1 und 3 JN; Art 5 Z 3 LGVÜ; § 41 JN; § 226 ZPO

Internationales RechtZfRV 2000, 156 - 157 Heft 4 v. 1.9.2000

§ 86 UrhG; § 87 UrhG; § 83c JN; Art 5 Z 3 LGVÜ; § 41 JN; § 226 ZPO

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob der Gerichtsstand des Orts des schädigenden Ereignisses auch für Immaterialgüterrechte zur Verfügung steht.

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