Art 22 Warschauer Abkommen BGBl 1961/286
Der Leitsatz behandelt die Umrechnung der Haftungsgrenze für verloren gegangenes Fluggepäck in Inlandswährung.
OGH 18.11.1999, 2 Ob 294/99w
Art 22 Warschauer Abkommen BGBl 1961/286
Der Leitsatz behandelt die Umrechnung der Haftungsgrenze für verloren gegangenes Fluggepäck in Inlandswährung.
OGH 18.11.1999, 2 Ob 294/99w