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Leitsatz zu Art 22 Warschauer Abkommen BGBl 1961/286

Internationales RechtZfRV 2000/36ZfRV 2000, 114 Heft 3 v. 1.6.2000

Art 22 Warschauer Abkommen BGBl 1961/286

Der Leitsatz behandelt die Umrechnung der Haftungsgrenze für verloren gegangenes Fluggepäck in Inlandswährung.

OGH 18.11.1999, 2 Ob 294/99w

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