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Entscheidung mit Gründen zu Art XVI lit b des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen idF des Zusatzprotokolls BGBl 1994/801

Internationales RechtZfRV 2000, 116 - 117 Heft 3 v. 1.6.2000

Art XVI lit b des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen idF des Zusatzprotokolls BGBl 1994/801

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