Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 512/1988
Der Leitsatz betrifft das Erfordernis einer Prüfung über den Umfang des Besuchsrechts durch die Vorinstanzen.
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 512/1988
Der Leitsatz betrifft das Erfordernis einer Prüfung über den Umfang des Besuchsrechts durch die Vorinstanzen.