§ 577 ZPO
Die Leitsätze behandeln (1) Formerfordernisse für das gültige Zustandekommen eines Schiedsvertrags, (2) die Bindungswirkung einer Schiedsklausel, auch für einen aus dem Vertrag unmittelbar begünstigten Dritten, und (3) die Bedeutung einer Schiedsklausel für einen in das Vertragsverhältnis nicht eingebundenen und nicht begünstigten Dritten.