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Verwertung der Sicherstellung nach § 1170b ABGB bei (unberechtigten) Einwendungen des Werkbestellers

Judikatur im FokusBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2026/153ZFR 2026, 385 Heft 8 v. 24.8.2026

ABGB: §§ 1052, 1170b

Leitsatz (der Redaktion)

Neben dem Zahlungsverzug des Werkbestellers bestehen keine weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sicherheit nach § 1170b ABGB; durch unberechtigte Einwendungen wird die Fälligkeit nicht hinausgeschoben.

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