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Kein vorläufiger Rechtsschutz für einen Kryptodienstleister, der über keinen Geldwäschebeauftragten verfügt

JudikaturBVwGBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/143ZFR 2026, 349 Heft 7 v. 23.7.2026

VO (EU) 2023/1114 (MiCAR): Art 62 Abs 1

FM-GwG: §§ 23, 23a, 31

VwGVG: § 13 Abs 4

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