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Vom Pflegschaftsgericht festzustellende tragfähige Sachverhaltsgrundlage für eine mündelsichere Veranlagung

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/136ZFR 2026, 337 Heft 7 v. 23.7.2026

ABGB: § 132 Abs 2, § 167 Abs 3, §§ 215, 220, 258 Abs 3 und 4

AußStrG: § 132 Abs 2

Leitsatz (der Redaktion)

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