Regelmäßig im Frühjahr präsentiert die FMA ihren Tätigkeitsbericht und legt damit umfangreich Rechenschaft über ihr Leistungsspektrum des Vorjahres. Der kürzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Jahresbericht 2025 geht auch heuer in seinem Detailgrad deutlich über das Maß hinaus, das man sich nach der schlanken gesetzlichen Vorgabe (§ 16 Abs 3 FMABG: "Überblick über die aufsichtliche Tätigkeit und über die Lage der Finanzwirtschaft aufzunehmen") erwarten würde. Der Bericht offenbart an einigen Stellen viel Wissenswertes und bisweilen Überraschendes, für aufmerksame Leser der ZFR halten die zusammenfassenden Informationen der FMA zahlreiche ergänzende Details parat.

