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Das 28. Regime und die EU-Inc: Gesellschaftsrecht als Finanzmarktinfrastruktur

EditorialBearbeiter: Stephan Franz SchmidZFR 2026/85ZFR 2026, 209 Heft 5 v. 22.5.2026

Europa ringt um Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Innovationskraft.11Stephan Franz Schmid, LL.M. BSc, ist Assistent und Doktorand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien. Er forscht am Zentrum für rechtsvergleichende Unternehmensfinanzierung und ist aktuell für einen Forschungsaufenthalt an der Universität Oxford. Ein 28. Regime soll jene Fragmentierung überwinden, die den Binnenmarkt bis heute daran hindert, tatsächlich Binnenmarkt zu sein. Der IWF beziffert die innereuropäischen Hindernisse auf Zolläquivalente von 44 % für Waren und 110 % für Dienstleistungen.22 Kammer, Europe’s Choice: Policies for Growth and Resilience (2024). Dazu tritt ein strukturelles Finanzierungsdefizit: Nach dem Draghi-Bericht entfallen auf die EU nur 5 % der weltweit eingeworbenen Venture-Capital-Mittel - demgegenüber 52 % auf die USA und 40 % auf China.33 Draghi, Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit Teil A (2024) 34. Durch die Ausweichbewegung junger innovativer Unternehmen in die USA ("Delaware-Flip") verliert der Binnenmarkt nicht erst beim Börsengang, sondern bereits in der frühen Venture-Capital-Finanzierung Zugriff auf künftige Kontrolle, Skalierungsgewinne und die ökonomische Verwertung europäischer Innovation.

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