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Verständigung von einer Prämienanpassung: Übermittlung der Bedingungen entbehrlich

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob KepplingerZFR 2026/77ZFR 2026, 190 Heft 4 v. 22.4.2026

VersVG: §§ 178g, 178h

Leitsatz (der Redaktion)

§ 178g Abs 1 erster Satz VersVG spricht ausdrücklich davon, dass die Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes den dort genannten Institutionen mitgeteilt werden muss. Damit ist der Versicherer nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht verpflichtet, den klagebefugten Stellen darüber hinaus die Vertragsgrundlagen mitzuteilen.

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