ABGB: § 1396
Leitsatz (der Redaktion)
Tritt die Leasinggeberin ihre Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller an den Leasingnehmer ab, ist die Aktivlegitimation des kl Leasingnehmers gegenüber dem bekl Fahrzeughersteller für Schadenersatzansprüche (bei illegaler Abschaltvorrichtung) aufgrund der als Inkassozession zu wertenden Abtretung zu bejahen.

