DSGVO: Art 15
Leitsätze (der Redaktion)
Spielt das Ergebnis der von der RevWerberin durchgeführten automatisierten Entscheidungsfindung nach den Feststellungen des BVwG eine maßgebliche Rolle für eine gegenüber dem Mitbeteiligten als betroffene Person getroffene E, so traf das BVwG damit die nach der Rsp des VwGH erforderlichen Feststellungen als Grundlage der Frage, ob dem Betroffenen ein Auskunftsrecht nach Art 15 Abs 1 lit h DSGVO zusteht.
