Spät, aber doch wurde am 11. 2. 2026 ein ME zum Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (79/ME 28. GP ) veröffentlicht, der die VerbraucherkreditRL 2023/2225 umsetzen soll. Die RL hätte bereits bis zum 20. 11. 2025 umgesetzt werden sollen; die neuen Vorschriften sollen - sowohl nach den Vorgaben der RL als auch nach § 45 ME VerKrRÄG 2026 - ab dem 20. 11. 2026 Anwendung finden.

