vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anhörung des Schuldners vor einem Freihandverkauf

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob KepplingerZFR 2026/37ZFR 2026, 88 Heft 2 v. 23.2.2026

IO: §§ 117, 118

Leitsatz (der Redaktion)

Bei genehmigungspflichtigen Geschäften iSd § 117 IO ist dem Schuldner die Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen einer Sitzung des Gläubigerausschusses einzuräumen. Vor seiner Äußerung sind dem Schuldner die wesentlichen Eckpunkte des beabsichtigten Geschäfts mitzuteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte