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Spektakulärer Start ins Jahr 2026

EditorialBearbeiter: Philipp Fidler/Olaf Riss/Rainer WolfbauerZFR 2026/24ZFR 2026, 53 Heft 2 v. 23.2.2026

Das Jahr 2026 hätte für das österr Finanzmarktrecht kaum spektakulärer beginnen können. Am 29. 1. 2026 platzte eine Bombe, über die sogar die Tagesmedien berichteten: Zur Überraschung vieler fachkundiger Branchenkenner und entgegen den Schlussanträgen der Generalanwältin11Schlussanträge GA Ćapeta vom 3. 7. 2025. sprach der EuGH aus, dass zentrale Prinzipien des österr Verwaltungsstrafrechts für juristische Personen dem Unionsrecht - konkret der GW-RL - widersprechen.22EuGH 29. 1. 2026, C-291/24, Steiermärkische Bank und Sparkasse ua. Das BVwG hatte die Vorabentscheidung initiiert.33BVwG Beschluss 25. 4. 2024, W148 2289668-1/5Z ZFR 2024/152, 348; s praktisch identisch BVwG Beschluss 10. 10. 2024, W172 2299298-1/7Z ZFR 2024/241, 556.

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