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Änderung des ITS zu Verfahren, Standardformularen und Meldebögen für Informationen zu Abwicklungsplänen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/19ZFR 2026, 47 Heft 1 v. 23.1.2026

Nach Art 11 Abs 3 UAbs 3 RL 2014/59/EU (BRRD) erlässt die Kom technische Durchführungsstandards (ITS) "zur Festlegung von Verfahren und eine Mindestauswahl an Standardformularen und Dokumentvorlagen zur Bereitstellung von Informationen nach diesen Artikel". Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten nach Art 11 Abs 1 BRRD sicherstellen müssen, dass die Abwicklungsbehörden von den Instituten verlangen können,

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