Nach Art 11 Abs 3 UAbs 3 RL 2014/59/EU (BRRD) erlässt die Kom technische Durchführungsstandards (ITS) "zur Festlegung von Verfahren und eine Mindestauswahl an Standardformularen und Dokumentvorlagen zur Bereitstellung von Informationen nach diesen Artikel". Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten nach Art 11 Abs 1 BRRD sicherstellen müssen, dass die Abwicklungsbehörden von den Instituten verlangen können,

