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Schadenersatzanspruch der Kreditgeberin gegen Patron in Insolvenz der Kreditnehmerin

Judikatur im FokusBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2026/5ZFR 2026, 18 Heft 1 v. 23.1.2026

ABGB: §§ 1295 ff, § 1346

Leitsätze (der Redaktion)

Nach der Rsp ist zwischen "harten" und "weichen" Patronatserklärungen zu unterscheiden. Nur die "harte" Patronatserklärung hat klare Konturen. Sie ist durch die Übernahme der Verpflichtung gekennzeichnet, die Schuldnerin so auszustatten, dass sie ihre Schulden beim Kreditgeber zurückzahlen kann.

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