ABGB: §§ 1295 ff, § 1346
Leitsätze (der Redaktion)
Nach der Rsp ist zwischen "harten" und "weichen" Patronatserklärungen zu unterscheiden. Nur die "harte" Patronatserklärung hat klare Konturen. Sie ist durch die Übernahme der Verpflichtung gekennzeichnet, die Schuldnerin so auszustatten, dass sie ihre Schulden beim Kreditgeber zurückzahlen kann.
