Am 30. 12. 2025 treten die EBA-Leitlinien zu restriktiven Maßnahmen für Finanzinstitute in Kraft. Daraus ergeben sich teils weitreichende Pflichten für Leitungsorgane von Finanzinstituten in Aufsichts- und Leitungsfunktion (Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Vorstand). Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Pflichten und deren Auswirkungen beleuchtet.*

