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Pflichten von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Finanzinstituten im Lichte der EBA-Leitlinien zu restriktiven Maßnahmen

BeiträgeLukas LobnikZFR 2026/2ZFR 2026, 4 Heft 1 v. 23.1.2026

Am 30. 12. 2025 treten die EBA-Leitlinien zu restriktiven Maßnahmen für Finanzinstitute in Kraft. Daraus ergeben sich teils weitreichende Pflichten für Leitungsorgane von Finanzinstituten in Aufsichts- und Leitungsfunktion (Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Vorstand). Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Pflichten und deren Auswirkungen beleuchtet.**Bei den vorliegenden Ausführungen handelt es sich um die persönliche Meinung des Autors.

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