vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einlagenrückgewähr und Geschäftsführerhaftung bei verbundenen GmbHs

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas ReichZFR 2025/248ZFR 2025, 626 Heft 12 v. 15.12.2025

GmbHG: §§ 25, 82 f

Leitsatz (der Redaktion)

Eine verbotene Einlagenrückgewähr liegt vor, wenn eine Besserstellung des Gesellschafters gegenüber anderen Vertragspartnern der Gesellschaft aufgrund seiner Gesellschafterstellung erfolgt und diese zulasten der Gesellschaft geht. Maßgebend ist insb, ob das Geschäft einem Fremdvergleich standhält und auch so geschlossen worden wäre, wenn kein Gesellschafter daraus einen Vorteil zöge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte