Mit dem Inkrafttreten der Capital Requirements Regulation III (CRR III) zum 1. 1. 2025 ist die bisherige Kategorie der "spekulativen Immobilienfinanzierung" abgeschafft und durch die eigenständige Risikopositionsklasse1 der sog "Acquisition, Development and Construction"-Risikopositionen (ADC) ersetzt worden. Die Legaldefinition dieser ADC-Risikopositionen findet sich nun in Art 4 Abs 1 Z 78a CRR, während die maßgeblichen Vorgaben zur Eigenmittelunterlegung in Art 126a CRR normiert sind, der für ADC-Risikopositionen grds ein Risikogewicht von 150 % vorsieht und für Wohnimmobilienprojekte unter bestimmten, näher durch die EBA konkretisierten Voraussetzungen eine Reduktion auf 100 % ermöglicht.

