Die Bankgarantie1 ist in Ö gesetzlich nicht geregelt. Da § 880a ABGB nur vorsieht, dass Garantien abgegeben werden können,2 geht das österr "Recht der Bankgarantie" weitgehend auf die diesbezügliche Rsp zurück.3 In diesem Sinne hatte sich der OGH auch in der E 9 Ob 70/23v mit zwei Grundfragen zur Bankgarantie, nämlich der Verjährung und dem Rechtsmissbrauch, zu beschäftigen.