Als Risikosteuerungsmechanismus vereinbaren Parteien einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung regelmäßig eine sog "Serienschadenklausel". Zusätzlich zur Versicherungssumme soll damit die Deckungspflicht des Versicherers betragsmäßig begrenzt werden. Solche Klauseln kommen in der Praxis in verschiedenen Varianten vor. In 7 Ob 20/24b stand die Auslegung der reinen Ursachenklausel im Mittelpunkt. Darüber hinaus war zu entscheiden, wie sich die Serienschadenklausel im Grundversicherungsvertrag auf die Deckungspflicht des Exzedentenversicherers auswirkt.