Anfang August hat die FMA eine "Intend-to comply-Erklärung in Bezug auf die Leitlinien der EBA "zur Erstellung und Führung von nationalen Verzeichnissen oder Registern von Kreditdienstleistern gemäß der Richtlinie (EU) 2021/2167 " abgegeben. Die FMA gibt hierzu an, sie "intends to comply when necessary legislative or regulatory proceedings have been completed".