RL 93/13/EWG : Art 1 Abs 2, Art 3 Abs 2
Tenor (des Gerichts)
Art 1 Abs 2 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er der Prüfung von Klauseln in einem Verbraucherkreditvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossen wurde, auf ihre Missbräuchlichkeit nicht entgegensteht, wenn an diesen Klauseln durch den Gewerbetreibenden Änderungen vorgenommen wurden, um die Vereinbarkeit dieses Vertrags mit bindenden nationalen Rechtsvorschriften über die Modalitäten der Bestimmung des Zinssatzes sicherzustellen, sofern diese Rechtsvorschriften nur einen allgemeinen Rahmen für die Festlegung des Zinssatzes für diesen Vertrag festlegen, dem Gewerbetreibenden aber sowohl bei der Wahl des Referenzindex für diesen Zinssatz als auch hinsichtlich der Höhe der festen Marge, die auf den Zinssatz aufgeschlagen werden kann, einen Gestaltungsspielraum lassen.