RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen iVm dem Effektivitätsgrundsatz sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, die der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem Gewerbetreibenden aufgrund einer Vertragsklausel gezahlt hat, deren Missbräuchlichkeit nach der Zahlung dieser Kosten durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, am Tag dieser Zahlung zu laufen beginnt, unabhängig von der Frage, ob der Verbraucher bei dieser Zahlung von der Missbräuchlichkeit dieser Klausel Kenntnis hatte oder vernünftigerweise haben konnte, oder bevor die Nichtigkeit dieser Klausel durch diese E festgestellt wurde.