ABGB: § 1425
Leitsatz (der Redaktion)
Der (alleinige) Erlagsgegner hat im Hinterlegungsverfahren weder Parteistellung noch Rechtsmittellegitimation, weil seine Rechtsstellung durch den Erlag weder materiell noch formell beeinträchtigt wird.
ABGB: § 1425
Leitsatz (der Redaktion)
Der (alleinige) Erlagsgegner hat im Hinterlegungsverfahren weder Parteistellung noch Rechtsmittellegitimation, weil seine Rechtsstellung durch den Erlag weder materiell noch formell beeinträchtigt wird.