RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor des Gerichts
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs auf Rückerstattung von Kosten, die der Verbraucher aufgrund einer Klausel in einem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag entrichtet hat, deren Missbräuchlichkeit nach der Zahlung dieser Kosten durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, am Tag dieser E zu laufen beginnt, solange der Gewerbetreibende die Möglichkeit hat, den Nachweis dafür zu erbringen, dass dieser Verbraucher vor dieser E von der Missbräuchlichkeit der betreffenden Klausel Kenntnis hatte oder vernünftigerweise haben konnte.