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Keine Löschung aus der Bankenwarnliste 11 Monate nach vollständiger Tilgung

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/126ZFR 2024, 293 Heft 6 v. 26.6.2024

DSGVO: Art 5, Art 6 Abs 1 lit f

Leitsatz (der Redaktion)

Es ist vertretbar, wenn das BerufungsG angesichts einer vollständigen Tilgung erst 11 Monate vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz das überwiegende Interesse der Bank an einer Information über den Zahlungsausfall des Schuldners bejaht und daher den Anspruch auf Löschung abweist.

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