DSGVO: Art 5, Art 6 Abs 1 lit f
Leitsatz (der Redaktion)
Es ist vertretbar, wenn das BerufungsG angesichts einer vollständigen Tilgung erst 11 Monate vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz das überwiegende Interesse der Bank an einer Information über den Zahlungsausfall des Schuldners bejaht und daher den Anspruch auf Löschung abweist.