KMG 1991: §§ 7, 11 Abs 1 Z 2a, § 14 Z 1, Schema D
Leitsatz (der Redaktion)
Es ist nicht grob unvertretbar, wenn ein Prospektkontrollor mangels eines klaren Gesetzeswortlauts, angesichts fehlender Rsp, Lit und "Fachgutachten" der Berufsvereinigung der Wirtschaftstreuhänder sowie aufgrund der Auskunft eines Rechtsanwalts (wonach "es dazu nichts gebe") von keiner Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien iSd § 14 KMG ausging und daher Prospektangaben gem Schema D KMG für nicht erforderlich hielt.