Auf der Grundlage des Art 84 Abs 5 UAbs 3 CRD IV hat die Kom am 1. 12. 2023 in Form einer DelVO technische Regulierungsstandards (RTS) 2024/857 "zur Festlegung einer standardisierten Methode und einer vereinfachten standardisierten Methode zur Bewertung der Risiken, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals als auch auf die Nettozinserträge bei Geschäften des Anlagebuchs eines Instituts auswirken", erlassen. Die RTS wurden nun am 24. 4. 2024 im ABl kundgemacht.1